Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma TEREC GmbH

Stand: Juni 2011.

Allgemeines und Vertragsschluss

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, die in soweit unsere schriftlichen Preisbestätigungen ergänzen.Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich.
Sämtliche Angebote sind freibleibend.

Ein Auftrag kommt erst durch Übermittlung unserer Preisbestätigung zustande. Für den Inhalt und den Umfang des Vertrags sind deren Inhalt und die vorliegenden AGB maßgebend. Widersprechende Abreden sind ohne schriftliche Bestätigung unsererseits unwirksam.

Wird unserer Preisbestätigung nicht innerhalb von 3 Tagen nach deren Zugang schriftlich durch eingeschriebenen Brief widersprochen, gilt die Auftragsbestätigung als gebilligt. Der eingeschrieben Brief muss zu seiner Wirksamkeit an die Firma Terec GmbH, Carl-Benz-Strasse 24, 77871 Renchen, gerichtet werden.

2. Preise

Bei der aus der Preisbestätigung ersichtlichen Preisen handelt es sich um Netto-preise, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.

Die Preise gelten ab Sammelstelle zuzüglich eventueller Kosten für Transport und eventuell anfallender Transportversicherung.

Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise beziehen sich auf je 1 Kg / Stk. für die jeweilige, aus der Artikelliste ersichtliche Warengruppe.
Anlieferungen durch uns, soweit sie sich nicht aus der Preisbestätigung ergeben, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3. Lieferfristen

Sind Lieferfristen oder Termine aus der Bestätigung nicht ersichtlich und auch sonst nicht schriftlich vereinbart, sind wir zur Lieferung/Bereitstellung bis spätestens 3 Wochen ab Datum der Bestätigung verpflichtet.

Unvorhersehbare oder von uns nicht verschuldete Hindernisse oder Verzögerungen, sowie Fälle höherer Gewalt, verschieben Lieferfristen- und Termine angemessen und berechtigen uns, zu späteren als den vereinbarten Terminen zu leisten, Teil-leistungen zu erbringen, oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Verzug eintritt.

Bei Annahmeverzug des Bestellers bleiben unsere Vergütungsansprüche unberührt. Kosten für Wartezeit, zusätzliche An- und Abfahrten, Lager- und Versicherungs-kosten, sind vom Besteller zu tragen. Ab Annahmeverzug des Bestellers haften wir nicht für eine Verschlechterung der Ware.

4. Zahlungen

Zahlungen sind, wenn nichts anderes in der Preisbestätigung festgehalten ist, sofort nach Lieferung oder Meldung der Versandbereitschaft und nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe des Rechnungsbetrages und ohne Skonto oder sonstigen Abzügen, spätestens innerhalb von 8 Tagen zu leisten.

Wechsel- und Scheckzahlungen werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Eingehende Zahlungen des Bestellers tilgen dessen Verbindlichkeiten in der Reihenfolge ihrer Entstehung. Bei allen Überschreitungen der Zahlungsfristen werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Zinssatz nach dem Diskontüberleitungsgesetz, mindestens jedoch 5 % berechnet.

Bei Verzug des Bestellers sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen oder diese zurückzubehalten.

Ausdrücklich ist die Aufrechnung mit bestehenden Gegenforderungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig